Ich bin eine treue Kundin von Galina Loheit schon seit ca. 10 Jahren. Ich bin stets sowohl mit dem Service als auch mit der Qualität der Übersetzung sehr zufrieden. Auch die zuständigen Behörden hatten nie Einwände. Galina kennt sich in den Anforderungen zu den Übersetzungen in Deutschland und Russland wirklich sehr gut aus. Ich kann sie nur weiter empfehlen.
Übersetzung von Dokumenten beim Notar
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Beglaubigte notarielle Übersetzungen und Dolmetschen
Unsere notarielle Übersetzungen werden von erfahrenen und beeidigten Übersetzern angefertigt, die mit rechtlichen Abläufen und notariellen Anforderungen bestens vertraut sind. Wir übersetzen Dokumente präzise, vollständig und formgerecht – exakt nach den Vorgaben des jeweiligen Notars.
Neben schriftlichen Übersetzungen bieten wir auch mündliches Dolmetschen beim Notar an, um sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien den Inhalt der Urkunden vollständig verstehen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu rechtlichen Abläufen, z. B. bei Firmengründungen oder der Beantragung eines Gründungszuschusses.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden
- Immobilienkaufverträge und Eheverträge
- Vaterschaftsanerkennungen und Schenkungen
- Übersetzungen für Firmengründungen
- Notardolmetschen
Unsere Übersetzungen für notarielle Zwecke sind rechtssicher, präzise und zuverlässig – ideal für Notare, Privatpersonen und Unternehmen.
Mögliche Zielsprachen
Wir bieten Ihnen optimale Preise!
Der endgültige Preis für Übersetzungen setzt sich immer aus mehreren Faktoren wie Fristen, Thematik und zusätzliche Dienstleistungen (Layout, Lieferung etc.) zusammen. Bitte erfragen Sie den endgültigen Preis Ihres Auftrags per Telefon oder Kontaktformular.
Schicken Sie uns einfach jetzt Ihr Dokument zu und nennen Sie die gewünschte Zielsprache! Wir melden uns umgehend mit einem kostenlosen und unverbindlichem Angebot zurück!
Häufige Fragen zur Übersetzung von
Dokumenten beim Notar (FAQ)
Welche notariellen Dokumente übersetzen Sie?
Wir übersetzen unter anderem Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Vaterschaftsanerkennungen, Gründungsunterlagen, Schenkungsverträge sowie weitere notarielle Urkunden. Dabei achten wir besonders auf formale Genauigkeit, juristische Präzision und eine vollständige Wiedergabe aller Inhalte, damit die Übersetzungen für notarielle Zwecke zuverlässig verwendet werden können.
Müssen notarielle Übersetzungen beglaubigt sein?
Ja. In den meisten Fällen verlangen Notare beglaubigte Übersetzungen, die von beeidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt wurden. Diese Beglaubigung bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung und ist Voraussetzung dafür, dass die Unterlagen bei notariellen Vorgängen anerkannt und verwendet werden können.
Bieten Sie auch Dolmetschen beim Notar an?
Ja. Wir stellen erfahrene Dolmetscherinnen und Dolmetscher für notarielle Termine zur Verfügung, um eine rechtssichere Verständigung aller Beteiligten zu gewährleisten. Dabei achten wir auf fachliche Kompetenz, Neutralität und eine präzise Wiedergabe der Inhalte, sodass notarielle Vorgänge klar und nachvollziehbar begleitet werden können.
Bei notariellen Übersetzungen begegnen uns ganz unterschiedliche Dokumente – von Verträgen über Gründungsunterlagen bis hin zu persönlichen Urkunden. Genau diese Vielfalt gehört seit vielen Jahren zu unserem Alltag. Wir wissen, worauf es ankommt, und sorgen dafür, dass jede Übersetzung sauber, vollständig und für den Notartermin gut vorbereitet ist.
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Galina Loheit, Geschäftsführerin von Berlin TC, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin mit über 15 Jahren Erfahrung in juristischen, wirtschaftlichen, technischen und medizinischen Übersetzungen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie auch bei Firmengründungen?
Ja. Wir übersetzen Gründungsunterlagen und unterstützen Sie bei den sprachlichen Anforderungen im Rahmen der Unternehmensgründung. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den notwendigen Dokumenten und formalen Vorgaben, etwa bei der Beantragung eines Gründungszuschusses, und helfen dabei, Unterlagen vollständig und korrekt vorzubereiten.
Wie erfolgt die Beauftragung?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen oder Ihre Terminanfrage online oder per E-Mail. Wir prüfen die Anforderungen des Notars sowie den Umfang der Unterlagen und erstellen Ihnen zeitnah ein unverbindliches Angebot. Bei Rückfragen oder besonderen Vorgaben stimmen wir uns direkt mit Ihnen ab, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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