Ich bin eine treue Kundin von Galina Loheit schon seit ca. 10 Jahren. Ich bin stets sowohl mit dem Service als auch mit der Qualität der Übersetzung sehr zufrieden. Auch die zuständigen Behörden hatten nie Einwände. Galina kennt sich in den Anforderungen zu den Übersetzungen in Deutschland und Russland wirklich sehr gut aus. Ich kann sie nur weiter empfehlen.
Übersetzung von Dokumenten für Eheschließung
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Beglaubigte Übersetzungen für Heirat und Anerkennung der Ehe
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus nahezu allen Sprachen an – exakt nach den formalen und inhaltlichen Anforderungen der zuständigen Standesämter und Behörden. Unsere Übersetzungen werden von beeidigten Übersetzern erstellt und deutschlandweit anerkannt.
Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland. Auch bei der Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe sowie bei weiterführenden Themen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beglaubigte Übersetzungen für Standesämter
- Übersetzung von Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden
- Unterstützung bei binationalen Eheschließungen
- Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland
Unsere Übersetzungen für die Eheschließung sind rechtssicher, behördlich anerkannt und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Mögliche Zielsprachen
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Der endgültige Preis für Übersetzungen setzt sich immer aus mehreren Faktoren wie Fristen, Thematik und zusätzliche Dienstleistungen (Layout, Lieferung etc.) zusammen. Bitte erfragen Sie den endgültigen Preis Ihres Auftrags per Telefon oder Kontaktformular.
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Häufige Fragen zur Übersetzung von
Dokumenten für Eheschließung (FAQ)
Welche Dokumente müssen für die Eheschließung übersetzt werden?
In der Regel verlangt das Standesamt beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteilen, Ehefähigkeitszeugnissen oder Meldebescheinigungen – abhängig von Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und persönlicher Situation der Beteiligten.
Müssen die Übersetzungen beglaubigt sein?
Ja. Für die Vorlage beim Standesamt sind fast immer beglaubigte Übersetzungen erforderlich, die von beeidigten Übersetzern angefertigt wurden. Alle Übersetzungen werden ausschließlich durch beeidigte und ermächtigte Übersetzer angefertigt, sodass sie rechtssicher und bundesweit anerkannt sind.
Werden Ihre Übersetzungen von Standesämtern anerkannt?
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden von deutschen Standesämtern sowie weiteren Behörden anerkannt. Sie werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und sind für die Verwendung bei Eheschließungen in Deutschland geeignet.
Bei der Übersetzung von Dokumenten für die Eheschließung zählt vor allem Erfahrung mit behördlichen Abläufen und Anforderungen. Gemeinsam mit meinem Team arbeite ich seit vielen Jahren an Unterlagen für Standesämter und andere Stellen. Wir wissen, worauf es ankommt, und sorgen dafür, dass Dokumente korrekt und vollständig übersetzt werden.
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Galina Loheit, Geschäftsführerin von Berlin TC, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin mit über 15 Jahren Erfahrung in juristischen, wirtschaftlichen, technischen und medizinischen Übersetzungen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie auch bei der Anerkennung einer ausländischen Ehe?
Ja. Wir übersetzen die für die Anerkennung erforderlichen Urkunden und unterstützen Sie bei den formalen Anforderungen. Zudem beraten wir Sie zu den notwendigen Schritten für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland und helfen dabei, die Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen.
Beraten Sie auch zu Einbürgerung und weiteren behördlichen Themen?
Ja. Neben Übersetzungen unterstützen wir Sie auch beratend zu Themen wie der Einbürgerung in Deutschland und den dafür erforderlichen Unterlagen. Wir erläutern Ihnen die sprachlichen und formalen Anforderungen, helfen bei der Vorbereitung der Dokumente und begleiten Sie bei weiteren behördlichen Anliegen.
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