Ich bin eine treue Kundin von Galina Loheit schon seit ca. 10 Jahren. Ich bin stets sowohl mit dem Service als auch mit der Qualität der Übersetzung sehr zufrieden. Auch die zuständigen Behörden hatten nie Einwände. Galina kennt sich in den Anforderungen zu den Übersetzungen in Deutschland und Russland wirklich sehr gut aus. Ich kann sie nur weiter empfehlen.
Übersetzungsbüro München – beglaubigte Übersetzungen vom vereidigten Übersetzer
Senden Sie uns Ihr Dokument und die gewünschte Zielsprache – Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit Festpreis.
Ihr Übersetzungsbüro für München – vereidigte Übersetzer
Ein professionelles Übersetzungsbüro erkennen Sie nicht am Ladenlokal, sondern an den Menschen, die unterschreiben: vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer, die in ihrem Fachgebiet zu Hause sind. Für München übersetzen wir Urkunden ebenso wie Fachtexte aus Recht, Technik und Medizin – und wählen für jeden Auftrag die Person aus, die das Thema kennt. Ob eine Übersetzungsagentur zertifiziert ist, schreibt kein Gesetz vor. Entscheidend bleibt die gerichtliche Beeidigung der Person, die am Ende unterschreibt.
Mögliche Zielsprachen
Beglaubigte Übersetzungen für München – Urkunden und Zeugnisse für Ämter und Hochschulen
Ob Geburtsurkunde für das Standesamt, Abschlusszeugnis für die Anerkennungsstelle oder Führerschein für das Kreisverwaltungsreferat: Sie erhalten die beglaubigte Fassung, die die Stelle akzeptiert – mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk der vereidigten Übersetzerin.
- Personenstandsurkunden: Geburt, Heirat, Scheidung, Sterbefall
- Zeugnisse, Diplome und Notenübersichten für die Anerkennung in Bayern
- Führerschein und Fahrerlaubnis für die Umschreibung
- Verträge, Vollmachten und notarielle Dokumente
- Ledigkeitsbescheinigung und Führungszeugnis für Eheschließung und Einbürgerung
- Über 30 Sprachen, darunter Englisch, Russisch und Ukrainisch
Unsere beglaubigten Fassungen werden von Behörden, Gerichten, Notariaten und Hochschulen in ganz Deutschland anerkannt. Ein Übersetzungsbüro mit Sitz oder Niederlassung in München brauchen Sie dafür nicht: Die Beglaubigung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin gilt bundesweit – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgestellt wurde.
Beglaubigte Übersetzung für München anfragen
Schicken Sie uns einen Scan Ihres Dokuments und die gewünschte Zielsprache. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit Festpreis und Liefertermin.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in München?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, und das hat einen Grund: Eine einseitige Geburtsurkunde ist etwas anderes als ein zwölfseitiges Hochschulzeugnis mit Notenübersicht. Wir kalkulieren jede beglaubigte Fassung einzeln – nach Sprachkombination, Seitenumfang, Lesbarkeit der Vorlage, Fachgebiet und gewünschter Lieferzeit.
Den Preis erfahren Sie, bevor Sie beauftragen. Schicken Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments, und Sie erhalten ein kostenloses, unverbindliches Angebot mit Festpreis und verbindlichem Liefertermin. So können Sie in Ruhe vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.
Diese Stellen in München verlangen beglaubigte Übersetzungen
In München verlangen vor allem sieben Stellen eine beglaubigte Fassung ausländischer Dokumente. Die häufigsten im Überblick.
- Standesamt München – Eheschließung, Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Namensführung
- Kreisverwaltungsreferat München – Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine
- Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (Bayerisches Landesamt für Schule) – Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
- LMU München, Technische Universität München und Hochschule München – Immatrikulation und Zulassung
- IHK für München und Oberbayern – Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Amtsgericht München und Münchner Notariate – Verträge, Vollmachten, Erb- und Familiensachen
- Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit – Nachweise über Versicherungs- und Beschäftigungszeiten
Nicht sicher, was Ihr Amt verlangt?
Schicken Sie uns die Anforderung der Behörde zusammen mit Ihrem Dokument. Wir sehen nach, was beglaubigt übersetzt werden muss, und nennen Ihnen den Festpreis.
Typische Anlässe für beglaubigte Übersetzungen in München
In München führen vor allem sieben Situationen dazu, dass beglaubigte Übersetzungen gebraucht werden – meist mehrere Dokumente auf einmal.
- Heirat in München – Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, bei Vorehe das Scheidungsurteil
- Studium an LMU, TUM oder Hochschule München – Schulabschlusszeugnis, Notenübersicht, Hochschulzeugnisse
- Anerkennung eines Berufsabschlusses – Diplom, Approbation, Gesellen- oder Meisterbrief
- Führerschein umschreiben – das ausländische Führerscheindokument samt Rückseite
- Einbürgerung – Personenstandsurkunden, Führungszeugnis, Nachweise über Aufenthalt und Einkommen
- Immobilienkauf und Firmengründung – Vollmachten, Registerauszüge, Gesellschaftsverträge
- Erbfall mit Auslandsbezug – Testament, Sterbeurkunde, Erbschein
Professionelles Übersetzungsbüro: qualifizierte Übersetzer und Fachübersetzungen
Amtliche Unterlagen werden selten wegen eines falschen Wortes zurückgewiesen, sondern wegen einer Formalie: Ein Stempel am Rand fehlt, ein handschriftlicher Vermerk ist nicht übertragen, ein Name weicht vom Ausweis ab. Eine beglaubigte Übersetzung muss das Original vollständig abbilden – Siegel, Randvermerke und Unterschriften eingeschlossen.
Vor der Beglaubigung geht Ihr Dokument deshalb ein zweites Mal durch, diesmal nicht auf den Inhalt, sondern auf die Form: Ist alles übertragen, was auf dem Papier steht? Stimmen Namen, Daten und Schreibweisen mit Ihrem Ausweisdokument überein? Ob eine Übersetzungsagentur formal zertifiziert ist, schreibt kein Gesetz vor – für die Annahme beim Amt zählt diese Sorgfalt.
Sie haben einen Termin beim Amt?
Nennen Sie uns das Datum gleich bei der Anfrage. Sie erhalten mit dem Angebot einen verbindlichen Liefertermin – und eine offene Auskunft, ob Ihr Termin zu halten ist.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung
in München
Wo kann ich in München eine Urkunde beglaubigt übersetzen lassen?
Amtlich beglaubigte Fassungen dürfen nur Übersetzerinnen und Übersetzer anfertigen, die von einem deutschen Gericht öffentlich bestellt und beeidigt sind. Das Berlin Translation Center arbeitet seit rund 15 Jahren mit genau diesen Fachleuten und betreut München digital und per Post. Ein Ladenlokal in der Innenstadt brauchen Sie dafür nicht – entscheidend ist die Qualifikation der Person, die am Ende unterschreibt.
Persönlich erscheinen müssen Sie nicht. Ein gut lesbarer Scan genügt, um den Auftrag zu starten; die fertige Fassung erhalten Sie vorab digital und anschließend als beglaubigtes Papieroriginal per Post. Wenn Sie unsicher sind, welche Vorlage das Amt verlangt, sagen Sie es uns bei der Anfrage – wir klären das, bevor wir beginnen.
Braucht man ein Übersetzungsbüro in München vor Ort?
Nein. Die Beglaubigung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin gilt in allen 16 Bundesländern. Das Standesamt, das Kreisverwaltungsreferat und die bayerischen Hochschulen akzeptieren unsere Unterlagen genauso wie die eines Anbieters vor Ort. Auch ein Übersetzungsbüro mit Niederlassung in München hat rechtlich keinen Vorteil – der Ort der Beeidigung spielt keine Rolle.
Wichtig ist nicht die Adresse, sondern die Form: Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift und eine Fassung, die das Original vollständig abbildet, einschließlich Siegel, Stempel und handschriftlicher Vermerke. Genau daran scheitern Aufträge, nicht am Briefkopf. Viele Übersetzungsbüros in München werben mit der Nähe; prüfen Sie stattdessen die Beeidigung. Einzelne Stellen verlangen zusätzlich das Papieroriginal per Post oder eine Apostille – klären Sie das vor der Beauftragung mit dem zuständigen Amt ab.
Welche Stellen verlangen beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente?
In München fordern vor allem sieben Stellen sie an: das Standesamt, das Kreisverwaltungsreferat, die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, die Hochschulen wie LMU und TUM, die IHK für München und Oberbayern, Notariate und das Amtsgericht sowie Krankenkassen, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.
Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt vom Anlass ab. Für eine Eheschließung sind es meist Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls das Scheidungsurteil, für ein Studium Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht, für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins das Führerscheindokument samt Rückseite. Fragen Sie im Zweifel bei der jeweiligen Stelle nach der genauen Liste – wir bearbeiten anschließend exakt diese Dokumente.
Reicht ein Scan oder brauchen Sie mein Originaldokument?
In den meisten Fällen genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, auf dem alle vier Seitenränder sichtbar sind. Nur wenige Stellen verlangen, dass die fertige Fassung an das Papieroriginal geheftet wird. Fragen Sie das vorab bei der Behörde ab, dann sparen Sie einen Arbeitsschritt und meist auch einige Tage Postlaufzeit.
Auf dem Beglaubigungsvermerk wird angegeben, ob nach dem Original, einer beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie gearbeitet wurde. Diese Angabe ist verbindlich und lässt sich nachträglich nicht ändern – deshalb klären wir vor Beginn mit Ihnen, welche Vorlage Sie einreichen können und was die empfangende Stelle akzeptiert.
Viele Kundinnen und Kunden kommen zu uns, nachdem eine Übersetzung beim Amt abgelehnt wurde – meist, weil der Beglaubigungsvermerk fehlte oder das Layout der Vorlage nicht übernommen wurde. Genau darauf achten wir. Eine beglaubigte Übersetzung muss das Original abbilden, Stempel, Siegel und handschriftliche Vermerke eingeschlossen. Dann wird sie angenommen – in München wie überall in Deutschland.
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Galina Loheit, Geschäftsführerin von Berlin TC, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin mit über 15 Jahren Erfahrung in juristischen, wirtschaftlichen, technischen und medizinischen Übersetzungen in ganz Deutschland.
Was kosten Übersetzungen für München?
Preise für Übersetzungen lassen sich seriös nicht pauschal nennen. Wir kalkulieren jedes Dokument einzeln, nach fünf Faktoren: Sprachkombination, Seitenumfang, Lesbarkeit der Vorlage, Fachgebiet und gewünschter Lieferzeit. Eine einseitige Personenstandsurkunde liegt deutlich unter einem mehrseitigen Hochschulzeugnis mit Notenübersicht, und seltene Sprachkombinationen kosten mehr als gängige. Was Ihr Auftrag kostet, erfahren Sie vorab – das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Pauschalangebote im Netz beziehen sich fast immer auf Standardurkunden ohne Besonderheiten. Sobald Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke oder ein aufwendiges Layout hinzukommen, ändert sich der Aufwand; dasselbe gilt, wenn die Zielsprache ein anderes Schriftsystem verwendet. Eine professionelle Übersetzung bildet all das nach, statt es wegzulassen – genau deshalb wird sie von den Ämtern akzeptiert. Wir nennen Ihnen einen Festpreis für Ihr konkretes Dokument, bevor Sie beauftragen; schicken Sie dazu einfach einen Scan oder ein Foto.
Wie lange dauert es – und gibt es eine Express-Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von drei Dingen ab: Umfang des Dokuments, Sprachkombination und Lesbarkeit der Vorlage. Eine einseitige Personenstandsurkunde ist deutlich früher fertig als ein mehrseitiges Hochschulzeugnis mit Notenübersicht. Seltene Sprachen brauchen länger, weil dafür weniger beeidigte Fachleute verfügbar sind. Den verbindlichen Liefertermin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot, bevor Sie beauftragen.
Wenn Sie einen festen Termin bei einer Münchner Behörde haben, sagen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage. Wir richten die Bearbeitung danach aus und sagen Ihnen offen, ob der Termin realistisch ist. Eilaufträge sind möglich; den Preis dafür nennen wir Ihnen im Angebot. Die digitale Fassung erhalten Sie dann vorab per E-Mail, das Papieroriginal folgt per Post. Auch für Eilaufträge bekommen Sie den Liefertermin vorab schriftlich.
Welche Sprachen und Sprachkombinationen bietet die Übersetzungsagentur an?
Über 30 Sprachen, darunter Englisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Italienisch, Kroatisch, Türkisch, Arabisch und Französisch. Für jeden Auftrag wählen wir eine beeidigte Fachkraft aus, die die Zielsprache sicher beherrscht und mit dem Rechts- und Verwaltungsvokabular der Ausgangssprache vertraut ist. Bei Urkunden entscheidet oft ein einziger Begriff darüber, ob eine Behörde die Unterlage annimmt – etwa bei Schulnoten, Amtsbezeichnungen oder Familienstandsangaben, für die es keine wörtliche Entsprechung gibt.
Für seltenere Kombinationen suchen wir den passenden Übersetzer aus unserem Netzwerk und sagen Ihnen vorab, ob und in welcher Zeit sie machbar sind. Gehen Ihre Unterlagen in mehrere Sprachen – etwa bei einer Firmengründung mit Auslandsbezug –, koordinieren wir das als ein Paket: einheitliche Terminologie, eine Ansprechpartnerin, ein Liefertermin.
Bieten Sie Fachübersetzungen und technische Übersetzungen an?
Ja. Unsere Sprachdienstleistungen gehen über Urkunden hinaus: juristische Übersetzungen wie Vereinbarungen, Vollmachten, Registerauszüge und Gerichtsentscheidungen, technische Übersetzungen wie Handbücher, Datenblätter und Sicherheitsunterlagen sowie medizinische und wirtschaftliche Texte. Solche Fachübersetzungen übernimmt ein Fachübersetzer mit Erfahrung im jeweiligen Gebiet – falsche Terminologie fällt in einem Kontrakt oder einem Handbuch sofort auf und kann teuer werden.
Wir ordnen jedes Projekt einem der Fachgebiete zu und legen bei größeren Aufträgen eine Terminologieliste an, damit Begriffe über alle Dokumente hinweg gleich bleiben. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Lokalisierung von Website-Inhalten, also die Anpassung an Markt, Maßeinheiten und Rechtslage des Zielmarkts. Sagen Sie uns, wofür der Text gedacht ist: Davon hängt ab, wie wörtlich oder wie frei er übertragen werden muss.
Muss ein Übersetzungsbüro zertifiziert sein?
Nein. Für eine beglaubigte Übersetzung schreibt kein Gesetz eine Zertifizierung des Büros vor. Rechtlich zählt allein, dass die Person, die unterschreibt, von einem deutschen Gericht öffentlich bestellt und beeidigt ist. Normen wie die DIN EN ISO 17100 sind freiwillige Branchenstandards und sagen über die Beeidigung nichts aus.
Was in der Praxis über die Annahme entscheidet, ist die formale Vollständigkeit: Sind Stempel, Siegel, Randvermerke und Unterschriften wiedergegeben? Stimmen Namen und Schreibweisen mit dem Ausweisdokument überein? Das sind die häufigsten Gründe für Rückfragen der Ämter – und genau die Punkte, die wir vor der Beglaubigung durchgehen.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt die Echtheit des ausländischen Originals, die beglaubigte Übersetzung überträgt seinen Inhalt. Das sind zwei verschiedene Dinge, und manche Münchner Stellen verlangen beides. Ausgestellt wird die Apostille immer von der Behörde des Ausstellungslandes – ersetzen können wir sie nicht.
Fragen Sie deshalb bei der Stelle nach, die Ihre Unterlagen entgegennimmt, ob eine Apostille nötig ist – am besten, bevor Sie die Übersetzung beauftragen. Wird sie verlangt, muss sie auf dem Original angebracht sein, bevor wir übersetzen: Die Apostille wird mitübersetzt und gehört zur beglaubigten Fassung dazu.