Galina Loheit: Dolmetscherin und Übersetzerin aus Berlin

Vereidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer Berlin-Mitte

Unser Service

Beglaubigte Übersetzung: ab 1 Werktag
Beglaubigte Express-Übersetzung: in 30 Minuten

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Galina Loheit - beeidigte Dolmetscherin ermächtigte Übersetzerin Berlin

Galina Loheit

Geschäftsführerin unseres Übersetzungsbüros, beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin. Sie ist bereits mehr als 15 Jahre als Dolmetscherin und Übersetzerin in Berlin und ganz Deutschland tätig.

Zu ihren beruflichen Kompetenzen zählen juristische, wirtschaftliche, technische und medizinische Übersetzungen. Frau Loheit ist Expertin sowohl für Übersetzungen als auch für das Dolmetschen. Garantie für die Qualität ihrer Arbeit sind tausende zufriedene Kunden in ganz Deutschland.


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Warum Berlin Translation Center?

Breites Spektrum

Unser Übersetzungsbüro bietet Ihnen professionelle sprachliche Kompetenz für den russischsprachigen Raum und die GUS: Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, Dolmetschen bei Notaren, Verhandlungen und in den Kliniken.

Qualitätsgarantie

Unsere Übersetzer verfügen über vertiefte Sachkenntnisse in den unterschiedlichsten Fachgebieten mit jahrelanger professioneller Erfahrung. Wir übertragen Ihre Texte inhaltlich korrekt, stilsicher und zielgruppengerecht.

Für Ihren Firmenauftritt

Wir bieten nicht nur die klassische Übersetzung Ihrer Korrespondenz, sondern übersetzen Ihre Firmenunterlagen, Webauftritte, Artikel, Werbeunterlagen, Dokumente, Urkunden und Publikationen.

Zahlreiche Zusatzleistungen

Zusätzlich können Sie bei uns Ihre Dokumente und Urkunden übersetzen und legalisieren lassen.

Das sagen unsere Kunden

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Aus unserem Ratgeber Rund um Dolmetschen und Übersetzungen

Häufige Fragen
an Dolmetscher / Übersetzer

Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Brauche ich einen Justiz Dolmetscher?

Als beglaubigte Übersetzung bezeichnet man in Deutschland umgangssprachlich eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit der beeidigte Übersetzer bzw. die beeidigte Übersetzerin mit ihrer Unterschrift und ihrem persönlichen Stempel bestätigt haben. Diese Bestätigung brauchen Sie normalerweise zur Vorlage bei öffentlichen Stellen, Behörden und Bildungseinrichtungen. Ob die zuständige Behörde in Ihrem Fall eine beglaubigte Übersetzung verlangt, überprüfen Sie am besten direkt bei der Behörde.

Anders als in Deutschland werden Übersetzer in Russland, der Ukraine und anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion nicht beeidigt. Die Korrektheit der Übersetzung beglaubigen dort Notare. Wir beraten Sie gerne zu den Beglaubigungsregelungen und übernehmen für Sie die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen.


Wie kann ich eine Übersetzung online bestellen?

Wohnen Sie nicht in Berlin oder haben keine Zeit, um Ihre Unterlagen persönlich in das Übersetzungsbüro zubringen? Dann bestellen Sie doch eine Übersetzung bequem online! Benutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@berlintc.de. Fügen Sie Ihrer Nachricht die Unterlagen zur Übersetzung als Anhang bei. Dann brauchen Sie nur noch einmal vorbeizukommen, um Ihre Übersetzung abzuholen – oder wir senden sie Ihnen gerne per Post zu.


Wie kann ich die Übersetzung bezahlen?

Bei persönlicher Abgabe bzw. Abholung akzeptieren wir Bar- sowie Kartenzahlungen (EC, Visa, MasterCard usw.). Für Kartenzahlungen fällt jedoch ein Zuschlag in Höhe von 1 Euro (EC-Karte) oder 3,5% vom Betrag (Kreditkarte) an.

Kleinere Aufträge können Sie nach der Fertigstellung bezahlen. Für die größeren Aufträge bitten wir um eine Vorauszahlung von 50% des Betrages. Wir akzeptieren gerne auch Überweisungen. Die Zahlungsart kann flexibel vereinbart werden – sprechen Sie uns einfach an!


Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? Russisch, Deutsch oder eine andere Sprache?

Für gängige Unterlagen (Geburtsurkunden, Ausweise, Aufenthaltstitel u. ä.) haben wir Festpreise. Für weniger gefragte Dokumente hängt der Übersetzungspreis vom Umfang und Arbeitsaufwand ab. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein kostenloses Angebot anzufordern!


Was ist eine Apostille? Brauche ich eine Apostille auf meiner Übersetzung?

Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform. Sie wird für jenen Fall verwendet, wo Sie eine Urkunde in dem einem Land ausgestellt bekommen und in einem anderen Land vorlegen möchten. Beispielsweise verlangt das russische Konsulat in Berlin Apostillen auf alle dort vorzulegenden deutschen Urkunden. Das ukrainische Konsulat möchte zusätzlich noch eine Apostille auf die Übersetzung. Ob Sie eine Apostille für Ihre Unterlagen brauchen, dazu informieren Sie sich am besten direkt bei der jeweiligen Behörde.

Die Apostille wird von Behörden am Ausstellungsort der Urkunde ausgestellt. Für eine Berliner Geburtsurkunde bekommen Sie eine Apostille in Berlin. Wurde Ihre Urkunde in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Land ausgestellt, müssen Sie für eine Apostille dorthin. Für die Ausstellung einer Apostille fällt eine öffentliche Gebühr an.

Wir beraten Sie gerne zu Apostillen und zu den zuständigen Behörden, und wir übernehmen gegen eine Gebühr die Beantragung von Apostillen für Sie. Auch bei der Beantragung von Apostillen in anderen Bundesländern und Ländern bieten wir Beratung und Unterstützung.